Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Datema Software & Beratung
GmbH
für den Homepageservice greenprofi.net
Datema erbringt alle Lieferungen und Leistungen zum Homepageservice
ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. |
| 1 |
Geltungsbereich |
| 1.1 |
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt
oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. |
| 1.2 |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. |
| 1.3 |
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel")
werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler
Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe
von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung
und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level
Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt.
Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten
ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit
.de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den
DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien
sowie die DENIC-Direktpreisliste |
| 2 |
Leistungsbestimmung |
| |
Unter 'Hompageservice' ist das Erstellen und
das Hosting individueller Homepages und der Software 'Online-Editor'
im Internet zu verstehen. Der Kunde wählt bei der Anmeldung
ein Leistungspaket aus. |
| Online-Editor: |
| 2.1 |
Datema stellt dem Kunden über eine Schnittstelle
eine Fernnutzungsmöglichkeit der Software 'Online-Editor'
über das Internet zur Verfügung. Mit Hilfe des Online
-Editors kann der Kunde seine Präsenz im Internet per Browser
gegen Entgelt durch Zugriff über das Internet erstellen
und verwalten. |
| 2.2 |
Nutzungsrechte an der Software werden nicht übertragen.
Also ist das vollständige oder teilweise Herunterladen
der Software oder von Softwarebestandteilen von dem Server auf
den Rechner des Kunden oder auf andere Rechner oder das sonstige
vollständige oder teilweise Vervielfältigen der Software
dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
Überlassung des Source Codes der Software. |
| 2.3 |
Eine Nutzung der Software auf mehreren Internet-Präsenzen
des Kunden ist ausgeschlossen. Hiervon nicht betroffen sind
mehrere Domains eines Kunden, die auf den gleichen Inhalt oder
Unterbereiche eines Inhalts verweisen. |
| Homepageerstellung: |
| 2.4 |
Datema erstellt für den Auftraggeber eine
erste Version seiner Homepage. Der Auftraggeber wird Datema
das zur Erstellung der Homepage erforderliche Material (Firmenlogo,
Texte, Grafiken und Bilder) innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung
übergeben. |
| 2.5 |
Auf der Grundlage des übergebenen Materials
wird Datema die Homepage erstellen. Die Gestaltung besteht aus
einem Grundlayout inklusive Menu über zwei Navigationsebenen,
welches als Musterseite allen weiteren Seiten zugrunde liegt
und den Inhalten der einzelnen Seiten. Datema wird maximal zehn
Seiten erstellen. Weitere Seiten, falls das im Leistungspaket
enthalten ist, können vom Kunden über den Online-Editor
angelegt werden. |
| 2.6 |
Die Homepage ist vom Auftraggeber innerhalb von
vierzehn Tagen nach Bereitstellung abzunehmen. Der Abnahme steht
es gleich, wenn der Auftraggeber die Homepage nicht innerhalb
dieser Frist abnimmt. |
| 2.7 |
Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt
ist, Datema das Material zur Erstellung oder Änderung der
Homepage zum Zwecke der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses
zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sichert der Auftraggeber
zu, über das Recht zu verfügen, zur Verfügung
gestellte Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen oder sonstige
Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren,
in die Homepage aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und
diese Befugnisse zur Durchführung dieses Vertragsverhältnisses
Datema einzuräumen. |
| 2.8 |
Sofern Dritte Datema gegenüber geltend machen,
dass die Verwendung von durch den Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Materials im Rahmen der Durchführung dieses
Vertragsverhältnisses Urheberrechte, Markenrechte oder
andere Schutzrechte Dritter verletzt, wird greenprofi den Auftraggeber
hierüber schriftlich informieren. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, Datema insoweit von jeglicher Haftung gegenüber
Dritten freizustellen, Datema bei der Rechtsverteidigung zu
unterstützen und sämtliche Schäden einschließlich
der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung zu übernehmen. |
| Hosting: |
| 2.9 |
Datema gewährleistet eine Erreichbarkeit
seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind
Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen
Problemen, die nicht im Einflussbereich von Datema liegen (höhere
Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Datema
kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die
Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität,
insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des
Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. |
| 2.10 |
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein
Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Paket enthalten.
Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe
allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers
(z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung
des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend
Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte
eintausend Byte. |
| 3 |
Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten |
| 3.1 |
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains
wird Datema im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen
Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.
Datema hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Datema übernimmt
keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten
Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte
Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand
haben. |
| 3.2 |
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte
Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen
Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen
Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung
des Kunden beruhen, stellt der Kunde Datema, deren Angestellte
und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur
Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung
eingeschaltete Personen frei. |
| 4 |
Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht |
| 4.1 |
Der Kunde erhält von Datema für die
Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung
der Programme (Lizenz) auf dem Server. |
| 4.2 |
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln
der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien
der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger
vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf
Urheberrechtsvermerke von Datema nicht verändern oder entfernen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise
als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten,
zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln
(Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu
übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche
gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht
berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen
zu vergeben. |
| 4.3 |
Soweit dem Kunden von Datema ein zeitlich beschränktes
Nutzungsrecht für die Programme eingeräumt worden
ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat
der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen
Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen an Datema zurück
zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme,
soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet
ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen
Nebenpflichten des Kunden gegenüber Datema bestehen über
eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages
fort. |
| 5 |
Vertragsangebot, Vertragsschluss,
Vertragsbeendigung |
| 5.1 |
Datema ist berechtigt, den Antrag des Kunden
auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen
nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung
durch den Kunden anzunehmen. |
| 5.2 |
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des
Kundenantrags durch Datema oder mit der ersten Erfüllungshandlung
zustande. |
| 5.3 |
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe
von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende,
aber erstmals 6 Monate nach Vertragsbeginn, gekündigt werden.
|
| 5.4 |
Datema ist berechtigt, die Domain des Kunden
nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit
dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der
Registrierung. |
| 5.5 |
Werden von Dritten gegenüber Datema Ansprüche
wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß
Ziffer 9.2 geltend gemacht, ist Datema berechtigt, die Domain
des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu
stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren. |
| 5.6 |
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger
Grund liegt für Datema insbesondere dann vor, wenn der
Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage
in Verzug gerät,
schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4., 9.1, 9.2, 10.1,
10.4 bzw. 10.8 geregelten Pflichten verstößt, trotz
Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht
so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.5 geregelten Anforderungen
genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder
die Vergaberichtlinien verstößt. |
5.7 |
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt. |
| 5.8 |
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden
beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden.
Soweit einzelne Domains eines Paketes durch den Kunden oder
aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten
gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf
Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für
einzelne Domains eines Paketes noch für zusätzliche
einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung
eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Datema
verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare
Einzelleistungen eines Paketes oder zusätzlich gebuchte
Optionen. |
| 5.9 |
Für den Fall, dass Datema nach den Bestimmungen
der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die
Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht
erhalten kann, ist Datema berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden
über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist
von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen |
| 6 |
Preise und Zahlung |
| 6.1 |
Datema ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal
je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der
Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern
der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach
Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Datema verpflichtet
sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen
eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind
Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht. d.h. die
Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundententgelts
betroffen ist, bestimmt Datema die Entgelte durch die jeweils
aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet
Datema Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und
ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, sofort
zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der
Mindestzins. |
| 6.2 |
Die Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen.
Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten
Leistungspaket (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens
jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit
dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail
zugestellt. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung
auf dem Postweg, ist Datema berechtigt, hierfür pro Rechnung
EUR 2,56 zu verlangen. Bei Rücklastschriften berechnet
Datema eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 9,60
pro Lastschrift zzgl. der für Datema angefallenen Bankgebühren.
Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein
höherer Betrag genannt, berechnet Datema diesen Betrag. |
| 6.3 |
Der Kunde ermächtigt Datema, die von ihm
zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden
Kontos einzuziehen. |
| 6.4 |
Datema ist berechtigt, die Aktivierung einer
Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten
Entgelte vorzunehmen. |
| 6.5 |
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur
mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. |
| 7 |
Rechte Dritter |
| 7.1 |
Datema wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche
verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts
oder Urheberrechts durch Datema in der Bundesrepublik Deutschland
hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten
und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde
Datema von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich
benachrichtigt hat und Datema alle technischen und rechtlichen
Abwehrmaßnahmen und Vergleichs-verhandlungen vorbehalten
bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Datema entfallen, wenn
Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme
geändert wurden oder zusammen mit nicht von Datemagelieferter
Hardware oder Programmen genutzt werden. |
| 8 |
Haftung |
| 8.1 |
Für Schäden haftet Datema nur dann,
wenn Datema oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Datema oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt
die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich,
ist die Haftung von Datema auf den Schaden beschränkt,
der für Datema bei Vertragsschluss vernünftigerweise
voraussehbar war. |
| 8.2 |
Die Haftung von Datema wegen zugesicherter Eigenschaften,
bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften bleibt unberührt. |
| 8.3 |
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung
(TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in
jedem Fall unberührt. |
| 9 |
Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten |
| 9.1 |
Der Kunde ist verpflichtet, auf seiner Internet-Seite
unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift,
als eigene Inhalte zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen,
dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht
z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste
oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Datema
von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der
vorgenannten Pflichten beruhen. |
| 9.2 |
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz,
dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse
nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte
Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.)
verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine
pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten
Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische
und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.)
zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz
nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die
Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung
gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter
verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung
gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde
Datema unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs
die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00
( in Worten: fünftausendfünfzig Euro). |
| 9.3 |
Datema ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen
des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten,
welche gemäß Ziffer 9.2 oder 10.5 unzulässig
sind, ist Datema berechtigt, die Präsenzen zu sperren.
Datema wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme
unterrichten. |
| 10 |
Pflichten des Kunden |
| 10.1 |
Der Kunde sichert zu, dass die Datema von ihm
mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet
sich, Datema jeweils unverzüglich über Änderungen
der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende
Anfrage von Datema binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit
erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
- Name und postalische Anschrift des Kunden,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon-
und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für
die Domain,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon-
und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für
die Domain. |
| 10.2 |
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer
eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen
von höchstens vier Wochen abzurufen. Datema behält
sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche
Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die
in den jeweiligen Paketen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen
überschritten sind. |
| 10.3 |
Der Kunde verpflichtet sich, von Datema zum Zwecke
des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng
geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren,
sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das
Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden
Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Datema
nutzen, haftet der Kunde gegenüber Datema auf Nutzungsentgelt
und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass
es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand
durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen,
wobei Daten, die auf den Servern von Datema abgelegt sind, nicht
auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde
hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem
Beginn von Arbeiten von Datema oder vor der Installation von
gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde
testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit
und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit
der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch
für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung
und der Pflege von Datema erhält. Der Kunde wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen
an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems
beeinflussen kann. |
| 10.4 |
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches
Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails,
die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit
jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Datema berechtigt,
das Paket unverzüglich zu sperren. |
| 10.5 |
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite
so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung
des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung
erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher
beanspruchen, vermieden wird. Datema ist berechtigt, Seiten,
die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff
durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Datema
wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme
informieren. |
| 10.6 |
Volumen für zusätzlichen Datentransfer
wird Datema im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit
des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung
gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches
Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen
Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen. |
| 10.7 |
Der Kunde kann gegenüber Datema schriftlich
vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches
Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine
solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher
Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich. |
| 10.8 |
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei Datema
abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben. |
| 11 |
Datenschutz |
| 11.1 |
Datema erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene
Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit
sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie
zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen
sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar. |
| 11.2 |
Datema weist den Kunden ausdrücklich darauf
hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in
offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand
der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver
gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere
dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit
einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für
die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten
und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde
vollumfänglich selbst Sorge. |
| 12 |
Schlussbestimmungen |
| 12.1 |
Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich
- rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand
ist, Nürtingen. Datema ist darüber hinaus berechtigt,
den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Für die von Datema auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und
für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht
über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). |
| 12.2 |
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung,
wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für
Unvollständigkeiten. |